Rechtsprechung
BGH, 22.09.2005 - IX ZR 221/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Abänderung des Kostenpunktes im Rechtsmittelverfahren; Folgen einer einseitigen Erledigungserklärung; Vorliegen eines Verschuldens des Steuerberaters hinsichtlich eines fehlerhaft ergangenen Bescheides; Definition des Begriffs der Beherrschungsidentität
- Judicialis
GmbHG § 47
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675
Anforderungen an die steuerliche Beratung in Fällen der Betriebsaufspaltung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71
Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung …
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZR 221/01
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (grundlegend BFHE 103, 440 ff) ist eine Betriebsaufspaltung anzunehmen, wenn ein wirtschaftlich einheitliches Unternehmen in zwei der Rechtsform nach verschiedene Betriebe gegliedert ist, der Betriebsgesellschaft wesentliche Grundlagen ihres Betriebes von dem Besitzunternehmen überlassen werden (sachliche Verflechtung) und die hinter dem Besitzunternehmen stehenden Personen ihren Willen auch in der Betriebsgesellschaft durchsetzen können (personelle Verflechtung).In einem solchen Fall der Beteiligungsidentität tritt der Umstand, dass Besitz- und Betriebsunternehmen von einem einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen getragen werden, besonders deutlich hervor (BFHE 103, 440, 444; 165, 420, 421; 191, 295, 297;… Schmidt/Wacker, EStG 24. Aufl. § 15 Rn. 820;… Herrmann/Heuer/Raupach/Gluth, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz § 15 EStG Rn. 796).
- BFH, 21.08.1996 - X R 25/93
Zur Bedeutung des gesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitserfordernisses bei der …
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZR 221/01
cc) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reicht jedoch aus, dass Beherrschungsidentität in Bezug auf die Geschäfte des täglichen Lebens besteht (BFHE 145, 401, 406; 171, 490, 491; 181, 284, 287; 187, 570, 572; ausf. - BFH, 24.02.2000 - IV R 62/98
Personelle Verpflechtung bei Betriebsaufspaltung
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZR 221/01
In einem solchen Fall der Beteiligungsidentität tritt der Umstand, dass Besitz- und Betriebsunternehmen von einem einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen getragen werden, besonders deutlich hervor (BFHE 103, 440, 444; 165, 420, 421; 191, 295, 297;… Schmidt/Wacker, EStG 24. Aufl. § 15 Rn. 820;… Herrmann/Heuer/Raupach/Gluth, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz § 15 EStG Rn. 796).
- BFH, 21.01.1999 - IV R 96/96
Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZR 221/01
cc) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reicht jedoch aus, dass Beherrschungsidentität in Bezug auf die Geschäfte des täglichen Lebens besteht (BFHE 145, 401, 406; 171, 490, 491; 181, 284, 287; 187, 570, 572; ausf. - BFH, 12.11.1985 - VIII R 240/81
Zum Fortbestand des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung und zur Frage der …
- BFH, 26.11.1992 - IV R 15/91
Voraussetzungen der personellen Verflechtung bei ehelicher Gütergemeinschaft
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZR 221/01
cc) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reicht jedoch aus, dass Beherrschungsidentität in Bezug auf die Geschäfte des täglichen Lebens besteht (BFHE 145, 401, 406; 171, 490, 491; 181, 284, 287; 187, 570, 572; ausf. - BFH, 05.09.1991 - IV R 113/90
Grundstück mit Systemhalle (Fabrikationsgrundstück) als wesentliche …
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZR 221/01
In einem solchen Fall der Beteiligungsidentität tritt der Umstand, dass Besitz- und Betriebsunternehmen von einem einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen getragen werden, besonders deutlich hervor (BFHE 103, 440, 444; 165, 420, 421; 191, 295, 297;… Schmidt/Wacker, EStG 24. Aufl. § 15 Rn. 820;… Herrmann/Heuer/Raupach/Gluth, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz § 15 EStG Rn. 796).
- FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteile; Veräußerung eines …
Auch das vom Klägerbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung zitierte BGH-Urteil vom 22. September 2005 (IX ZR 221/01) erlaubt schon deshalb keine anderweitigen Rückschlüsse, da der dortige Sachverhalt nicht mit dem des Streitfalles vergleichbar ist.